Die Nachgebühr hatte der Empfänger zu bezahlen - natürlich nur sofern er den Brief/ Karte annehmen wollte-.
Die Nachgebühr bei "privaten" Postkarten / Briefen betrug das Doppelte des Fehlbetrages. Hier also die damalige Portostufe für die Postkarte 5 Pf x zwei.
Die Nachgebühr bei einer portopflichtigen Dienstsache betrug den einfachen Fehlbetrag. Oder anders ausgedrückt; die Nachgebühr war hier faktisch der einfache Betrag den der Empfänger seinerzeit zahlen musste.
Schildescher