Diesen Unsinn habe ich aus dem bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §447). Ich gehe nämlich davon aus, dass sich das Ganze in Deutschland abspielt und da gelten deutsche Gesetze....
siehe Link
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__447.html…eliefert%20hat.
oder schaue selbst nach der Norm.
Und wir lesen was?
"auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort"
Wenn du aber Versand anbietest ist der Erfüllungsort nicht auf Verlangen zustande gekommen. Da du es angeboten hast!