Der Postvereinsvertrag vom April 1850 sah für einfache Kreuzbandsendungen (später Drucksachen) eine entfernungsunabhängige Taxe von 1 Kr. bzw. 4 Silberpfg. vor. Waren schon diese beiden Ansätze nicht exakt gleichwertig, so galt das um so mehr bei weiteren Währungen.
Sachsen rechnete mit Ngr., die zwar den Silbergroschen gleichwertig waren, jedoch in 10 statt 12 Pfennige aufgeteilt wurden.
Die sächsische Drucksachentaxe von 3 Pfg. war folglich günstiger als die preußische (entsprechend der Postvereinsregelung) mit 4 Pfg.
War dieser Vorteil bei einer einzelnen Sendung unbedeutend, so konnte er bei Auflieferung größerer Mengen durchaus ins Gewicht fallen.
Das blieb den Korrespondenten natürlich ebensowenig verborgen wie den Postverwaltungen.
Wahrscheinlich auf Veranlassung ausländischer Postverwaltungen untersagte die sächsische den Versand von Drucksachenpaketen an sächsische Postanstalten, sofern damit das Ziel verfolgt wurde, Einzelsendungen als Drucksachen aufzugeben.
Möglich blieb gleiches Vorgehen mit Hilfe von Privatpersonen sowie die Mitnahme entsprechender Sendungen durch Reisende.
Die gezeigte Karte stammte aus Preußen und wurde in Sachsen mit einem Bestimmungsort im taxis`schen Postbezirk aufgegeben.
Es wäre interessant, vergleichbare Belege aus anderen Staaten zu sehen.