@ all
Ein interessantes Urteil des BGH.
Dann werden wohl die Fälschungen etwas zurückgehen; oder ??????
mfg
erron
@ all
Ein interessantes Urteil des BGH.
Dann werden wohl die Fälschungen etwas zurückgehen; oder ??????
mfg
erron
Sind gefälschte, nicht mehr postgültige Briefmarken in allen Fällen illegal? Ich glaube nicht... Deshalb wird es weiterhin Fälschungsangebote geben.
ZitatOriginal von erronEin interessantes Urteil des BGH.
Dann werden wohl die Fälschungen etwas zurückgehen; oder ??????
Hallo erron,
Dein Link geht über 'Verletzung von Markenrechten' und so ist das Urteil Richtig.
Nun muß es den Juristen einfallen daß Copyright doch auf Briefmarken besteht (wie oder warum war schon hier mal diskutiert), und wenn solche Beweise Copyright verletzen ist Dein Wunsch und dessen manche anderen beinah erfüllt.
Erich
Welches Copyright? Das der königlich bayrischen oder sächsischen Post? Reichspost? Baden? Hamburg? Die gibt´s nicht mehr... Und nach deutschem Recht darfst Du Briefmarken nachmachen, wenn sie als Fälschung gekennzeichnet sind. Peter Winter lässt grüssen.
ZitatOriginal von GagrakackaUnd nach deutschem Recht darfst Du Briefmarken nachmachen, wenn sie als Fälschung gekennzeichnet sind. Peter Winter lässt grüssen.
@Gagrakacka
Da stimme ich mit Dir ein daß kaum copyright besteht auf den alten Ausgaben aber Gründe zu Copyright kann sicher noch geforscht werden.
Der Beitrag zieht sich zu ein anderes Thema aber kürzlich.
Gestaltliche Artikel haben Copyright, wird unterschrieben mit Eigentum-Rechte dazu.
Briefmarken doch auch, so kann einer nicht die personlisierten Marken eines Anderen als eigen nehmen.
'Entwörfer' von Fälschungen könnten sich 'theortisch' auch sichern mit ein Copyright auf Ihre Werke.
Entnimmt man die Copyright-Rechte kann es als illegal gesehen werden im freien Handel - zum Nachdenken.
Erich
Der Artikel des Thread-Eröffners passt nicht zum Thema "Briefmarkenfälschungen".
@Gagrakacka
Deswegen meinte ich - ...kürzlich und ...zum Nachdenken.
Erich