Hallo,
Bei der Correspondenz mit Frankreich habe ich Probleme mit den Transitkosten für Baden und Württemberg. Bei diesem Portobrief vom 29.12.1812 aus Straßburg nach München wurde für den französischen Portoanteil aus dem 1. Rayon 6 Kreuzer angesetzt. Im Inland war der Empfänger portobefreit. Pro 30 Gramm musste Bayern 7 Decimes für den französischen Portoanteil aus dem 1. Rayon bezahlen.
Im Postvertrag Bayern-Baden von 1810 wurde vereinbart, dass bei Portobriefen aus Frankreich Bayern an Baden das französisch innere Porto ersetzt. Bedeutet dies, dass Bayern die vom Empfänger kassierten 6 Kr. komplett an Baden abtreten musste?
Der württembergische Transit mit 2 Kr. pro Loth müsste von Bayern dann aus eigener Tasche bezahlt werden.
Grüsse
liball