Das Einmaleins der Stempelbeschaffung
Vorraussetzung für die Einsendung zur Abstemplung der Belege ist, die zu befördernde Sendung als adressierten Rückumschlag beizulegen.Die gewünschte Position des Stempels ist durch einen weichen Bleistift auf dem Beleg zu markieren. Die Post unterscheidet drei Arten von Belegen:
- der Bedarfsbeleg muss portogerecht frankiert sein
- der Gefälligkeitsbeleg ( nicht adressiert ) muss mindestens 12 Cent entwertet sein
- der Ersttagsbeleg muss mit der Marke entwertet sein, für die der Ersttagsstempel gilt
Bei Bedarfsstemplung muss der Beleg spätestens am letzten Tag der Einsatzzeit des jeweiligen Stempels vorliegen.
Bei dem Ersttagsstempel muss der Beleg spätestens am 8. Werktag nach dem Ersttag vorliegen.
Die Einsendungen haben an folgende Anschrift zu erfolgen:
Deutsche Post AG
NL Produktion Brief Kommunikation
Sonderstempelstelle
53253 Bonn oder 10770 Berlin
Die Post hat ein vierzehntägiges Informationsblatt in dem neue Gelegenheitsstempel veröffentlicht werden , was für 17 Euro pro Jahr bei
Deutsche Post AG
Niederlassung Philatelie
Postfach 110501
60040 Frankfurt
zu beziehen ist.
Gruß retep
PS: ich suche dringends Schweizer Portofreiheitsmarken mit der Kontrollnummer 146 und 369, bitte in meiner Fehlliste nachsehen.