Es kommt in letzter Zeit immer häufiger vor, daß Marken schon lange vor ihrem Ersttag auf Postsendungen auftauchen. Erst kürzlich erreichte uns ein Beleg, gestempelt am 22. Juli 2005, mit der Marke MiNr. 2482 frankiert, die erst am 11. August 2005 ihren Ersttag hatte.
Was nun? – Muß jetzt das Datum, das im Katalog für den Ersttag angegeben wird, entsprechend geändert und um 3 Wochen vorverlegt werden?
Für die Gültigkeit eines Postwertzeichens ist ausschließlich das Datum maßgebend, das vom Bundesministerium der Finanzen als Herausgeber für den Ersttag amtlich festgelegt wurde. Erst ab diesem Tag wird nämlich aus einem bedruckten Stückchen Papier ein Postwertzeichen, denn es erhält erst zu diesem Datum seine Frankaturkraft.
Das bedeutet im Umkehrschluß, daß es sich vorher nicht um eine gültige Briefmarke handelt; sie steht somit bis zu ihrem amtlichen Ersttag auf gleicher Stufe mit bereits ungültigen Marken. Sie müßte daher – strenggenommen – vom Postzusteller markiert und der damit beklebte Brief mit Nachporto belegt werden, denn er ist ja nicht mit einem gültigen Postwertzeichen freigemacht, sondern er „tut nur so, als ob“; keiner im hochautomatisierten Postbetrieb hat es bemerkt, und so ist er unerkannt durchgeschlüpft...
Für einen Philatelisten dokumentiert so ein Stück nichts anderes, als daß jemand die Marke vorschriftswidrig zu früh verkauft, also seine Arbeit nicht ernstgenommen, die Regularien zumindest nicht gekannt oder sie vielleicht sogar in der (falschen) Hoffnung, damit eine „Rarität“ zu schaffen, absichtlich mißachtet hat. Schludrigkeit, Unwissen oder gar böse Absicht sind aber sicherlich keine Gründe, die dafür sprechen, den fraglichen Beleg als „besonders wertvoll“ einstufen zu müssen.
Obendrein könnte übrigens auch lediglich der Stempel falsch eingestellt gewesen sein – ein Lapsus, der relativ oft zu beobachten ist und manchmal zu den bekannten skurrilen Daten („30.02.“ oder „01.13.“ zum Beispiel) führen kann. Daß ein Stempel absichtlich rückdatiert wurde, soll auch schon vorgekommen sein. – Entscheidende Frage: Wer soll das nachprüfen? – Wenn das „richtige“ Ersttagsdatum vorbei ist, wer will uns dann in ein paar Wochen noch zweifelsfrei beweisen, daß der Brief nicht vielleicht doch erst am 22. August abgestempelt wurde und der Monat eben falsch eingestellt war? Jeder Prüfer wird sich jedenfalls hüten, einen solchen Beleg als „Besonderheit“ zu attestieren.
Sammelwürdig ist so ein Brief deshalb nur, wenn die Ungültigkeit der Marke erkannt und ein Nachgebührvermerk angebracht wurde; dann entspricht er den einschlägigen Vorschriften und kann als Dokument für eine postalisch korrekte Behandlung in eine Sammlung aufgenommen werden. Ohne solche Vermerke ist und bleibt er nur ein Kuriosum, das man zwar – mit der entsprechenden Beschreibung der Umstände (etwa „unerkannt durchgeschlüpft“ etc.) versehen – ebenfalls in die Sammlung nehmen kann, aber man sollte sich hüten, dafür nennenswerte Geldbeträge zu investieren.
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