Hallo Phila-Freunde
Die meisten Phila-User benutzen gerne die coolen Smiley. Jeden Tag machen die Smiley harte Arbeit für uns Phila-User. Sie haben keine Ferien, keine Abfindung und Sie müssen hinhalten , wenn die Worte uns fehlen.....zu jeder Tageszeit und Jahreszeit.
Ich möchte den tollen Smiley was retour geben, für Ihren loyalen Einsatz im Sinne der Phila-User! Auch Smiley sind keine rechtlosen Geschöpfe.
Auch Sie haben Rechte nicht nur Pflichten!!
Es wurde Zeit für eine Smiley-Verfassung.
Smiley Verfassung & Smiley Strafrecht
Artikel 1
1. Die Würde des Smileys ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller User.
2. Kein Smiley darf wegen seiner ASCII-Codes, seiner Rechner - Abstammung, seines Autoren, seiner Aussage, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden.
3. Jeder Smiley hat das Recht auf Leben und datenfernübertragungsmäßige Unversehrtheit. Abbruch einer Übertragung inmitten eines Smileys wird geahndet. Die Freiheit des Smileys ist unverletzlich.
Artikel 2
1. Jeder hat das Recht, seinen Smiley in ASCII, EBCDIC oder Binär frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Mailboxen ungehindert Smileys zu beschaffen. Die Smiley-Freiheit und die Freiheit der Smiley-Verbreitung durch Mailboxen und Netze werden gewährleistet. EINE ZENSUR FINDET NICHT STATT.
2. Alle Smileys sind vor dem Gesetz gleich.
3. Smileys dürfen nur aus einer Mail entfernt werden, wenn Gefahr im Verzug ist. Sie sind dann in einer anderen Mail zwischenzulagern.
4. Niemand darf gegen sein Gewissen zum Drücken der Backspace - Taste hinter einem Smiley gezwungen werden.
Artikel 3
1. Den raubkopierten Smileys sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in einer Mail zu schaffen wie den selbsterfundenen Smileys.
2. Alle Smileys haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Sonderzeichen in einer Mail zu versammeln.
2. Für Versammlungen unter freiem Himmel dient Druckerpapier.
Artikel 4
1. Alle Smileys genießen Freizügigkeit im ganzen Netz.
2. Dieses Recht darf nur durch ein Gesetz beschränkt werden, wenn es zur Bekämpfung der Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder zum Schutze der jugendlichen Smileys vor Verwahrlosung, erforderlich ist.
Artikel 5
1. Smileys müssen nicht zum Bund.
2. Smileys müssen auch nicht zum Ersatzdienst.
3. Ausgemusterte Smileys müssen auch nicht im Kriegsfall zum Bund.