Hallo,
zwei niedliche kleine Fragen.
Ausgabestempel. Die Funktion eines Ausgabestempels bestand wohl von Anbeginn darin, dem potenziellen Briefempänger die dem Absender zugesicherte Beförderung des Briefes (oder/und des dazugehörigen Paketes) nachzuweisen. (Brief steht hier mal für alle Postsachen, da Ausgabestempel nur auf den Paketbegleitbriefen abgeschlagen wurden, nicht aber auf den Paketen selbst.) ... Wobei anhand des Ausgabestempels allgemein nicht feststellbar ist, ob der Brief an den Empfänger persönlich, oder an den Briefträger ausgehändigt wurde. Außer der Ausgabestempel ist/war nachweislich ein Bestellstempel. In mancher Literatur findet man für Bestellstempel auch die Bezeichnung "Distributionsstempel".
Bestellgang Nr.3. Der Bestellgang ist/war die festgelegte (Weg)Strecke, die ein Briefträger während seiner/der Dienstzeit an dem Tag ablaufen mußte. Manchmal auch als Bestelltour oder Botengang in der Literatur. "Bestellen" war also das heutige Zustellen einer Postsache (zum Beispiel eines Briefes). Demnach war der 3. Bestellgang das dritte Mal des Briefträgers, dass er in (s)einer Dienstzeit an dem Tag, diesen vorgeschriebenen Weg machte bzw. zu machen hatte.
Vielleicht geht es auch einfacher zu erklären. Oder auch anders?
uposta
(Ergänzung: Das hat sich jetzt antwortseits mit dem Beitrag von Michael D. überschnitten.)