Diese Auktion können wir euch nicht vorenthalten:
Wir wissen nicht, welchen Katalog der Verkäufer benutzt hat. Wollen es auch eigentlich nicht wissen. Sieht frei nach dem Motto "Jeder Tag steht ein Dummer auf, man muss ihn nur finden" aus.
Diese Auktion können wir euch nicht vorenthalten:
Wir wissen nicht, welchen Katalog der Verkäufer benutzt hat. Wollen es auch eigentlich nicht wissen. Sieht frei nach dem Motto "Jeder Tag steht ein Dummer auf, man muss ihn nur finden" aus.
So seltene Marken habe ich schon lange nicht mehr gesehen. Wow, über 9000 DM ( ca. über 4500€) und für nur schlappe 3000€. Knapp 70% vom seinem Katalog. Günstig, günstig! Glaubt er noch an den Weihnachtsmann?
scheisse und ich hab meine um €20 verkauft...
Aber die Verkäuferin hat ja richtigerweise geschrieben:
Heute schon an Weihnachten denken!
oder so ähnlich.
Es geht also um ihr Weihnachtsgeld!
Spaß beiseite, da wird ein "Wert" deklariert, den diese Papiere nicht haben (und das muss die Verkäuferin wissen!) und das ist nicht OK. Die Frage ist, ob das juristisch einwandfrei ist?
Grüße wien13
Hallo Nicolaus
"Jeder Tag steht ein Dummer auf, man muss ihn nur finden"
Hat ja grosse Chance auf ebay....
Mit staunenden Grüssen Thomas
So ein Mist, bin gerade nicht so flüssig.
Ist ja ein "Superschnäppchen"
Aber die Verkäuferin hat ja noch weitere "Raritäten"
angedroht
Ich wünsche mir das China Porzellan und die Ersttagsblätter als Draufgabe
In der selben Kategorie 7 Positionen weiter oben:
ETB 1974-2003 für 110,- Euro, auch noch ohne Gebot.
Das Angebot oben hat übrigens 6,30 Euro Gebühren gekostet...
Im Ernst: Es ist ja Kartonphilatelie und hat kaum großen Wert, weil es keiner oder nur wenige Sammler sammeln. Aber wenn man einen etwas älteren Katalog hat (aus den 90er), dann kann man einen hohen Katalogpreis erzielen.
ZitatOriginal von Lacplesis
Das Angebot oben hat übrigens 6,30 Euro Gebühren gekostet...
Tja, aber ein einziger "Trottel" genügt und der Einsatz von € 6,30 verfünfhundertfacht sich, wenn auch mit geringer Wahrscheinlichkeit. Das Ganze natürlich mit nicht-öffentlicher Bieterliste, damit nicht noch irgendein missgünstiger Spielverderber so unfair ist, das schöne Geschäft zu vermiesen. Denn nach Meinung der ganz cleveren "Privat-Verkäufer" ist schließlich erlaubt, was gefällt, und wer nicht selber ebaysch...., ist doch selber schuld.