Echt oder falsch der Stempel
mfG
Nigel
Echt oder falsch der Stempel
mfG
Nigel
Genau kann ich es nicht sagen. Da ich jedoch in Erinnerung habe, dass bei den Saar Marken viele Stempelfälschungen gemacht wurden, ist eine Prüfung ratsam.
Ich finde leider die Liste aus einer alten Sammlerzeitschrift nicht.
Also prüfen lassen.
Hallo Nigel,
im FFE - Journal N° 4 - May 2001 findet sich folgender Artikel, den zu besorgen sich für dich lohnen könnte: "Forged postmark on the Saar miniature sheets 1 and 2 of 1948 Falschstempel auf Saarland Block 1 und 2 von 1948" von Jürgen Straub, Seite 86- 89.
Und das ist mein Kenntnisstand: Die Stempel Völklingen und Saarwellingen wurden gestohlen und werden darum nicht geprüft.
@reichswolf,
denke dass ist der Bericht den ich meine!
Vielen Dank
Mit dem Straub bin ich befreundet.
Die Scans erhält er morgen.
mfG
Nigel
Meine Editierung beachten...
Und zur Ergänzung noch der Saarwellingenstempel:
@ doktorstamp: bestünde die Möglichkeit diese Antworten auch hier ins Forum zu stellen?
Würde mit Sicherheit für die Zukunft helfen
Naturlich stelle ich seine Antwort hierdrinne.
mfG
Nigel
Kann ja einige Tage dauern
Hallo Nigel!
Für meinen Geschmack sind die Stempel eine Spur zu klar und deutlich.
Das weckt meist das Misstrauen.
Aber natürlich ist es nur so ein Gefühl und keine Aussage
Ich laß mich morgen bei dem Straub überraschen.
Gehe auch davon aus, aber wie gesagt.
mfG
Nigel
Die Stempel sehen aus, wie raufkopiert.
Soeben mit der Frau Ney gesprochen.
Der Volklingen Stempel ist 1948 gestohlen worden. Ist noch irgendwo im Umlauf und noch heute misbraucht.
Der Fall ist aufgeklärt
mfG
Nigel
Hmmm und irgendwann stirbt der Dieb des Stempels und die Erben verscherbeln das Ding dann bei eBay!!!
Kann man dann als Sammler die Erben irgendwie haftbar machen??? Nur mal so ne Frage!
Nach englischem Gesetz sind die Nachfolger des Diebs genau so schüldig wie der Dieb selbst. Sprich Mittätigkeit.
Ferner sind sie auch strafbar wenn sie den Stempel zu misbräuchlichen Zwecken freigeben oder jemanden dazu verleiten.
Noch ist der Stempel Eigentum der Post. Also auch Obhuten des Stempels wäre nach englischem Gesetz strafbar.
Eine polizeiliche Vermittelung könnte womöglich den Raum des Stempelaufenthalts entlarven, in dem sie Auktionshäuser und derengleichen baten Einzelheiten von Einlieferer weiterzugeben, wenn auf ihre Einlieferung deiser Stempel zu sehen war.
Heute sprach ich mit der Frau Ney. Wenn sowas eingeleitet wäre, hätte der Einlieferer nichts zu befürchten, wenn solche Sachen schon registriert waren. Umgekehrt wenn sie nicht registriert sind.
mfG
Nigel
@doctorstamp: ich denke dass hier leider nicht das angelsächsische Gesetz greift sondern doch eher das Germanische!
Aber schön zu wissen wie es so bei den Angelsachsen zugeht!
P.S.: Earl Grey mit Milch oder Zitrone???
Beide aber nicht zugleichen, so nen Philistiner bin ich nicht.
mfG
Nigel
Es geht nur um den obigen Stempel Völklingen oder ist dieser Stempel auch gefärdet?