Guten Abend,
nachdem wir neulich die Textausgabe des deutschen Grundgesetztes im Politik-Unterricht bekamen, bin ich auch über das Briefgeheimniss gestoßen. Dies erinnerte mich daran, dass ich im Winter vorletzten Jahres einen geöffneten Kompaktbrief der deutschen Post bekam, welcher den Weg von Frankfurt am Main nach Ostfriesland leider nicht überstanden hatte. Er wurde nicht nur wieder zugeklebt, es fehlte außerdem eine Geschenkkarte eines internationalen Warenhauses mit einer größeren Summe an Geldwert
Ist diese Straftat schon verjährt und kann ich die Deutsche Post haftbar machen, obwohl der Brief wahrscheinlich von einer Drittfirma ausgeliefert wurde? Und ist jemandem schon Ähnliches passiert?
lieben Gruß,
Leon.