Hallo,
ich habe die Diskusion verfolgt und habe mir §86 (3) mal angeschaut.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Ich als Philatelist, betreibe schon "Forschung" im Sinne dieses §.
Deshalb sehe ich darin auch kein Problem.
Ich befasse mich hauptsächlich mit Zensurpost und hoffe das es nicht so ausufert wie auf diesem Bild, welches ich bei einem Angebot bei eBay gefunden habe. Ich hätte an dem Beleg Interesse, aber ?!!!
LG
[Blockierte Grafik: https://ak-philashop.de/bilder222/rr7274a.JPG]