@reguider, so plausibel es auch klingen mag, auch wenn die Aussage von einem Oberstaatsanwalt kommt.
Ist diese aber nicht mehr standhaft, wieso?.
Es sollte eigentlich das Auktionshaus die Verantwortung übernehmen;
ich finde es müsste eindeutig von Seiten des Auktion Hauses der Vertrag bestehen;
als erstes muss der Verkäufer als Eigentümer der Ware feststehn.
Auf die Ware sollte kein Anspruch dritter in egal welcher hinsicht besthehen.
So gesehen sind schon ein haufen an Fragen für einen gutgläubigen Erwärb geklärt. 'Denke ich mal.
Egal ob der Ausruf 1.-€ ist oder nicht.
Oder nicht?
Grüsse
soaha