Hallo,
Ich habe hier eine Marke, die von BPP Prüfer Herrn Fleming als „b“ eingestuft wurde, (vgl. Rückseite), die er jedoch nicht signiert hat. Nun bin ich ein wenig verwirrt wegen des Begleitzettelchens.
Wenn die Nr. 1b echt ist hat sie doch keinen geringen Handelswert, zumal sich die sicherlich nicht gute Qualität üblicherweise durch eine erhöhte Signatur ausdrückt?!
Ich habe die Marke vor einiger Zeit ungeprüft verkauft und es kam zur Rückabwicklung, weil Herr Fleming die Marke nicht signiert hat.
Kann mir jemand verraten, ob ich diese Marke als echte Nr. 1b behandeln darf?
Baden Frage zu einer Prüfung
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Weil bei einer rückseitigen SIgnatur leicht jemand die Marke mit einem veränderten Bleistifthinweis als die "teure" 1a verkaufen könnte...
Sie ist 100% eine echte 1b, keine Sorge.
und "geringer Handelswert" ist auf die Mängel der Marke zurückzuführen.
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Du könntest die Echtheit der Marke insbesondere belegen, wenn du einen Befund bzw. Fotoattest mit in Auftrag gibst, da dann eine Signatur nicht vonnöten ist.
Dominic
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Zitat
Original von dj_postmann
Du könntest die Echtheit der Marke insbesondere belegen, wenn du einen Befund bzw. Fotoattest mit in Auftrag gibst, da dann eine Signatur nicht vonnöten ist.Dominic
Das Prüfen würde ich mir aber bei dieser Marke verkneiffen, weil dadurch der Handelswert nicht erheblich steigt. Mängel kann man auch mit einem Attest nicht wegzaubern.
Gruss
Afredolino -
Hallo,
eine 1b am Scan zu identifizieren, halte ich für fast unmöglich – zumindest für sehr, sehr mutig.
(bei einer 1a ist das durchaus machbar, dort erleichtern viele Einzelmerkmale die Erkennung!)
Eine 1b kann man m.E. nur mit Vergleichsmarken und mit einer Prüflampe relativ zweifelsfrei von einer verfälschten Nr. 5 unterscheiden. Nebenbei: Ich traue mir das definitiv nicht zu. (Die beiden 1b, die ich besitze, haben ein Attest. Da kann ich mir dann wenigstens sicher sein.)
Vielen Ebay-Angeboten sieht man allerdings die Verfälschung aus Nr. 5 schon geradezu an. Angeschriebene Verkäufer, bei denen ich höflich anfrage, räumen dann i.A. schon ein, dass es sich „möglicherweise“ um eine 5 handeln könne. Sie gäben mir aber volle Prüfungsgarantie – d.h. ich dürfe die Marke zum zuständigen BPP senden. Für den Fall, dass die Marke keine 1b sei, nehme der Verkäufer sie unter Erstattung aller Kosten – natürlich ausgeschlossen der Prüfungskosten! zurück.
Zurück zu deiner Marke: Hast du sie selber zu Hrn. Flemming gesendet oder der Käufer? Wird aus deiner Schilderung nicht ganz klar. Wenn du sie ihm zur Prüfung geschickt hast, müsste dir mehr bekannt sein. Ein solcher Prüfzettel ist mir von Hrn. Flemming bisher nicht bekannt. Und die Formulierung - geringwertiger Handelswert - halte ich, selbst bei dem nicht so prallen Zustand, für eine sehr merkwürdige Formulierung in Bezug zu dieser Marke. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie von Hrn. Flemming stammt.
Gruß carolinus -
Also ich hab hier drei verschiedene Marken Baden. Anhand des Scans würde ich sagen einmal eine Mi.-Nr. 1 und zweimal eine 5 (eine etwas dunkler)! Aber ich denke trotzdem, daß zwischen den 1 und 5 ne gewisse Differenz besteht! Hab aber auch mal mit und ohne Farbanpassung gescannt! Ich hoffe zumindest, daß eine Marke, denke die rechte, eine 1 ist! Eure Meinung!?
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Hallo jojo,
lies mal den Baden-Ratgeber von Jürgen Kraft! Das Thema Kaffee-Fälschungen ist allgemein bekannt. Eine Nr. 5 wird leicht zu einer 1b, wenn du sie für 1 bis 2 Stunden in eine Tasse Kaffee schmeißt. Genauso übrigens wie sehr leicht aus einer grünen Nr. 6 eine blaue 8 wird - durch längere Sonneneinwirkung.
Wirklich nur mit Vergleich und Prüflampe zu unterscheiden.
Jojo, sowas wie deine linke wird übrigens häufig als Nr. 1b verkauft - und gekauft!
Gruß carolinus -
Ist mir eben auf dem großen Scan aufgefallen! Bei der rechten Marke ist oben die Linie zwischen A und D etwas komisch. Es sieht aus, als wären dort zwei schwarze Punkte. Kann das ein Plattenfehler sein? Oder ist es eher nur eine Zufälligkeit?
Gruß
jojo30
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Praktisch jede Marke im Bogen weist charakteristische Druckdetails auf - kleine Abweichungen im Markenbild - Daran kann man die Position der Marke im Druckbogen bestimmen. Also kein Plattenfehler.
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Also ich muss schon sagen! Je mehr ich so über Altdeutschland mitbekomme desto interessanter finde ich es. Ist aber dennoch ein recht kostspieliges Sammelgebiet, oder! Hätte ja zumindest ne einigermaßen gute Grundstocksammlung, denke ich.
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Da aus dem Scan in keiner Weise deutlich wird, dass Flemming die Marke geprüft hat, gehe ich mal davon aus, dass der Beitragsersteller die Marke von diesem direkt bekommen hat (bei einem Auktionsangebot müsste schliesslich irgendwo ein Beweis für diese Aussage sein).
Also wenn das der Fall ist, gehe ich von der Echtheit der Marke als 1b aus.Kaffee-Fälshungen erkennt man an der ungleichmäßigen Färbung sowie an dem sehr undeutlichen Muster im Kreis der Marke.
jojo30: Aufgrund der Undeutlichkeit des Musters nehme ich an, dass alle 3 Marken von dir eine Nummer 5 sind, es ist keine "1" dabei, die hat ein viel schärferes Linienmuster!!
Mehr dazu findet ihr hier (auch mit hochauflösenden Scans):
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Ich habe die Marke nicht selbst zum Prüfen geschickt, sondern der Käufer der Marke. Von ihm habe ich lediglich diesen Zettel zurückbekommen, daher kann ich dazu nicht mehr sagen. Aber es wäre möglich, dass sich dieser Zettel nicht ausschließlich auf die 1b bezogen hat und dass keine Signatur erfolgte, um eine Verwechslung mit der Nr. 1a zu verhindern.
Vielen dank für eure zahlreichen Antworten. Hat mir auf jeden Fall weitergeholfen