Hallo, habe gestern Nacht auf dem ZDF Infokanal eine kurz Reportage über das Verkaufen von Briefmarken-Dubletten bei ebay gesehen.
Fälschungen, etc. sind ein Thema für sich, aber seit kurzer Zeit soll es von verschiedenen Rechtsanwälten Abmahnungen ohne Ende hageln. Angeblich soll es sich hierbei um den sogenannten Wettbewerbsrechtverstoß handeln. Die Frage war ob man nun hier für das Verkaufen von Briefmarken ein Gewerbe beantragt haben muss, da sich viele Händler "angeblich" benachteiligt fühlen, bzg. dem Wettbewerbsvorteil (z.b. keine AGB's, etc.)
Na ja, am Ende wollte man die Fakten auf den Tisch legen und hat kurzerhand versucht den Rechtsanwalt zu kontaktieren - ohne Erfolg. Er wollte keine Stellung dazu nehmen. Nach ein paar Tagen kam dann doch ne Antwort, per Fax, dort zu lesen war das in den einem Fall dann "auf einmal" nicht weiter geahndet wird. (Auf gut deutsch; nicht weiter verfolgt wird)
Da fragt man sich ob das jetzt nur ein Einzelfall war oder wirklich kriminelle Machenschaften dahinterstecken,
Also ich finde solange man Briefmarken nicht zur Gewinnerwirtschaftung aufkauft und dann weiter verkauft, ist das im Grunde doch kein gewerbliches Handeln.
Es bedarf halt nur eine weitergehende Sichtweise als nur zu sagen: "Ich habe das privat gesammelt, also verkaufe ich das auch wieder Privat."
Denn Amazon.de sammelt Bücher, um sie sogar ungelesen zu wieder zu verkaufen.
Ich denke mal hier ist nocht nicht das letzte Wort gesprochen, weiterhin ist Vorsicht geboten.
Gruß Björn