Vor gut drei Monaten hab ich verschiedene Lose ersteigert.
Sie wurden auch per Einschreiben abgeschickt, ist jedoch
nicht angekommen.
Eine ordentliche Kommunikation mit dem Verkäufer kam
auch nicht zustande.Iim Gegenteil, hab ziemlich dämliche
Antworten erhalten.
Den Fall habe ich natürlich ebay mehrmals gemeldet, da ist auch
Funkstille
Hat jemand von euch schon ähnliche Probleme gehabt, und was
kann ich noch tun wenigstens mein Geld zu bekommen.
Vielleicht bekomme ich ein paar Tipps, Danke schonmal
Ärger mit Verkäufer
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Hallo,
bin selber Verkäufer bei ebay(über1000 bewertungen), und aber immer bemüht das der Käufer zufrieden ist. Mit schlechter bewertung ist es schnell vorbei mit dem Verdienst. Wahrscheinlich bist Du einem gauner aufgesessen. Die gibts auch .Die ändern dann den account und machen weiter.
Schreib den Typ nochmal an. Droh mit ebay und schlechter Bewertung.
Vielleicht klappts.tigo
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Hallo
kauliHat der VK Dir per Einlieferungsschein nachgewiesen, dass er die Einschreiben verschickt hat?
Wenn ja, ist es doch ein Fall für die Post das Einschreiben nachzuverfolgen und gegebenenfalls den Schaden zu ersetzen.
Wenn nein, verlange den Nachweis von dem VK und falls er dem nicht nachkommt drohe ihm mit Anzeige wegen Betrug.
Gruß
HEFO58 -
Zitat
Original von kauli
Vor gut drei Monaten hab ich verschiedene Lose ersteigert.
Sie wurden auch per Einschreiben abgeschickt, ist jedoch
nicht angekommen.
Eine ordentliche Kommunikation mit dem Verkäufer kam
auch nicht zustande.Iim Gegenteil, hab ziemlich dämliche
Antworten erhalten.
Den Fall habe ich natürlich ebay mehrmals gemeldet, da ist auch
Funkstille
Hat jemand von euch schon ähnliche Probleme gehabt, und was
kann ich noch tun wenigstens mein Geld zu bekommen.
Vielleicht bekomme ich ein paar Tipps, Danke schonmalkauli,
kannst du nur als verlust abschreiben, leider,
allerdings könnte der verkäufer, wenn er ehrlich ist einen postnachforschungsantrag stellen, bei einschreiben eigentlich leicht
wenn die antworten aber schon dämlich sind, ist davon auszugehen, dass dieser antrag gegen seine interessen wäre,ich habe vor jahren mal eine 65 typ I und II gekauft, ist auch nie angekommen
ebay ist das alles egal, die wollen nur geldverdienen,
außer wischiwaschi gesülze hab ich noch nichts anderes erlebt,klaus
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wenn es per einschreiben verschickt wurde hat er hat er ja auch eine nummer bekommen von der post.
er muss einen nachforschungsantrag stellen den rest macht die post.
und geld wieder bekommen ist kein problem da ein einschreiben mit 28 € versichert ist also muss du auf jedenfall die summe weiderbekommen.
wenn es mehr war was in den brief enthalten war dann habt ihr beide den falschen versand gewählt.kannst du uns vieelicht auch mal den anmen nenenn mit wir wissen wo man sich auf etwas gefasst amchen kann.
hast du einen anwlat Dieter?
lass ihn mal ein schreiben aufsetzen und lass eihn das per einschreiben zu kommen.
das habe ich auch schonnmal gemacht udn aufeinmal war der verkäufer sehr kumunikativ und brachte die sache inenrhalb von 3 tagen zum abschluss.
in den 3 tagen war sogar schon der versand bis zu mir mit berechnet.
danach hat er sich noch entschuldigt usw. und das es ein versehen seiner seite aus war da er aus zeitmangel irgendetwas übersehen hatte.und blablabla war mir ehrlich gesagt auch egal da ich nu endlich meien ware hatte.
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Ich weiß nicht, ob diese Rechtssprechung noch gültig ist:
"Bei ebay wird in der Regel die Ware versandt. Gemäß §447 BGB gilt, daß der Käufer in dem Augenblick, in dem d. Verkäufer die Ware bei d. Post o. einem Spediteur aufgeben hat, die Verantwortung für eine Beschädigung o. einem Verlust während d. Transportes hat. Es ist daher bei Käufen und Verbrauchern immer anzuraten, die Versandform des versicherten Paketes zu wählen"
Wenn er Einschreiben genommen hat, ist es in der Regel bis 25€ versichert. Identnummer nachfragen und er soll einen Nachforschungsauftrag beantragen.
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Zitat
Original von kauli
Vor gut drei Monaten hab ich verschiedene Lose ersteigert.
Sie wurden auch per Einschreiben abgeschickt, ist jedoch
nicht angekommen.
Eine ordentliche Kommunikation mit dem Verkäufer kam
auch nicht zustande.Iim Gegenteil, hab ziemlich dämliche
Antworten erhalten.
Den Fall habe ich natürlich ebay mehrmals gemeldet, da ist auch
Funkstille
Hat jemand von euch schon ähnliche Probleme gehabt, und was
kann ich noch tun wenigstens mein Geld zu bekommen.
Vielleicht bekomme ich ein paar Tipps, Danke schonmalWenns keine große Summe ist, ärgere Dich 5 Minuten und vergiss es schnell.
Ebay hilft Dir nicht!!Hast Du Dir die Bedingungen und die Losbeschreibung des Verkäufers richtig durchgelesen?
Oft klemmt es da schon, man liest es anders, wie es der Verkäufer meint.
Habe Erfahrungen mit Ebay, ewig lange Formulare ausfüllen, oft kamen von Ebay nur vorgefertigte Massen-Emails - völlig neben der Sache.
Und drohen - da lacht der noch und ab in den Müll. So ist das!Etwas anderes, wenns richtig um Geld geht, dann gehts sowieso nur mit Anwalt.
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Zitat
"Bei ebay wird in der Regel die Ware versandt. Gemäß §447 BGB gilt, daß der Käufer in dem Augenblick, in dem d. Verkäufer die Ware bei d. Post o. einem Spediteur aufgeben hat, die Verantwortung für eine Beschädigung o. einem Verlust während d. Transportes hat. Es ist daher bei Käufen und Verbrauchern immer anzuraten, die Versandform des versicherten Paketes zu wählen"
Der Paragraph zieht nur beim Versendungsverkauf, nicht beim Verbrauchsgüterkauf (--> ). Die Frage, die also zuerst einmal zu klären ist: War das ein Handel zwischen zwei Privatpersonen oder betreibt der Verkäufer ein Gewerbe? Meines Wissens aber muss der Verkäufer in jedm Fall den Nachweis des Versandes erbringen, d.h. hier einen Einlieferungsbeleg mit den entsprechenden Daten "veröffentlichen".Ein Tipp / Wunsch an alle Verkäufer: Bei einem Versand als Einschreiben oder Paket sende ich dem Empfänger immer eine email mit den Versanddaten, insb. der Nummer zur Sendungs-Nachverfolgung. So können Versender und Empfänger online prüfen, wo die Sendung ist. Es wäre schön, wenn das alle Verkäufer machen würden.
Gruß
Uli -
leider ging´s mir in e-bay genauso.
Da ich ein Allround-Sammler bin bot ich dort im Okt.´07 auf eine HO-Gleichstromlok & was bekam ich: ein für mich nicht einsetzbares AC-Modell. Darauf mehre Mails an den VK, der plötzlich versteckt war.
Schließlich drohte ich eine neutrale oder neg. Bewertung an. Dessen Antwort: "ich bewerte wie sie" Dieser hatte mich als Käufer & Prompt-zahler in weiser Vorahnung noch gar nicht bewertet.
Also Rachebewertung gefangen als "Querulant, Lügner..." . Ganz im bekannten Stil dieser Betrüger. Eine objektive Klärung warum in der Kategorie "DC-Modelle" ein AC-Mod. eingestellt war, ließ sich nicht erreichen. Dieser eletron. Streit ging über einen Monat.
Daher kann ich nur raten bei hochpreisigen Artikeln extreme Vorsicht & Mißtrauen walten zu lassen. -
Zitat
Der Paragraph zieht nur beim Versendungsverkauf, nicht beim Verbrauchsgüterkauf (--> ). Die Frage, die also zuerst einmal zu klären ist: War das ein Handel zwischen zwei Privatpersonen oder betreibt der Verkäufer ein Gewerbe? Meines Wissens aber muss der Verkäufer in jedm Fall den Nachweis des Versandes erbringen, d.h. hier einen Einlieferungsbeleg mit den entsprechenden Daten "veröffentlichen".
Das habe ich nur aus dem Internetrecht "Geschäfte zwischen Verbrauchern" entnommen. Also Privatgeschäfte. Bei Gewerbe sieht es anders aus.
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Hallo Kauli,
mir ging es bei ebay auch schon so. Der Verkäufer hatte per Einschreiben versendet und die Ware kam nicht an. Nach einigem Hin und Her, wo der Verkäufer nur das Nötigste antwortete, hatte er zumindest die Versicherungssumme für Einschreiben erstattet.
Zumindest dies sollte auch in deinem Fall möglich sein. Wenn es sich um einen gewerblichen Anbieter handelt, haftet der eh für den Transport. Ob dies jeodoch rechtlich durchzusetzten ist und ob man sich sowas antun möchte, steht auf einem anderen Blatt.
Gruß
Phila_Tom -
Zitat
Original von Phila_Tom
Ob dies jeodoch rechtlich durchzusetzten ist und ob man sich sowas antun möchte, steht auf einem anderen Blatt.
Gruß
Phila_Tomhiermal ein grundsatz aus dem alten römischen recht, welches ja teilweise die grundlage des bgb bildete,
man soll nur recht setzen, welches man auch in der lage ist - durchzusetzen,
daran mangelt es heute auf allen gebieten grundsätzlich,
gehört vieleicht nicht ganz hierher
klaus
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Zitat
Original von Germaniafreund
hiermal ein grundsatz aus dem alten römischen recht, welches ja teilweise die grundlage des bgb bildete,
man soll nur recht setzen, welches man auch in der lage ist - durchzusetzen,
daran mangelt es heute auf allen gebieten grundsätzlich,
gehört vieleicht nicht ganz hierher
klaus
Bravo!!
Doch, gehört hierher!! Daran denken viele nicht, das ist das leidige Thema. -
Ich gehe, vielleicht falschlicherweise, davon aus, dass du per Überweisung bezahlt hast.
Bin selber kein Freund von Paypal, leidlicher Geschichten kann ich hiervon erzählen, immerhin wenn du hiermit bezahlt hast, kannste bei denen Beschwerde einlegen.
Überweisung als Bezahlung muss Ebay doch gewähren, allerdings bevorzugt ist immer Bezahlung mit Paypal, des Ebay-Umsatzes wegen.
Die Stellungnahme Ebay hierzu dürfte wie folgt sein,"Du hast ausserhalb der bevorzugten Richtlinien bezahlt, daran haben wir kein Gewinn, demzuentsprechen haben an dem Fall kein Interesse".
Glaube ich irre mich allnichtzu gewaltig weitentfernt von dem Verhalten seitens Ebay.
Gewiß hast du die Adresse des VK, frage mal hier nach wer in dem Raum wohnt, vielleicht ist einer bereit hinzufahren und sich für dich danach zu erkundigen.
Eine Möglichkeit isses.
mfG
Nigel
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Hatte ich einmal, zwar ging es um eine Technische Gerät, doch lagen hier auch gut 800 Euro in der Luft.
VK hat sich quer gestellt und mir war es irgendwann ebenfalls zu viel.
Ein kurzes Schreiben, dass ich bis zu einer Frist, hatte ich in dem Fall 1 Woche später fest gelegt, eine Antwort und Ergebnis haben will, oder der Anwalt wird eingeschaltet...
Zuvor hatte er auf keine email geantwortet, hier dann auf einmal nach 30 min. Manchmal muss man einfach mit der Tür ins Haus fallen.
MfG -
Da muss ich jetzt aber mal eine Lanze für ebay brechen, ebay´s Schuld ist es nicht wenn der Verkäufer ein „Betrüger“ ist, die Ware nicht ankommt, der Käufer nicht genau liest usw.usw.etc.etc.
Ebay ist eine Plattform, so wie ein Tisch am Flohmarkt, ich kann ja auch nicht den Flohmarkt-Platz Vermieter ankreiden weil der Verkäufer hinter dem Tisch ein Gauner ist.
Wenn es Probleme irgendeiner Art gibt, ist immer der Verkäufer und aber auch Käufer anzusprechen. Gibt es kein zufrieden stellendes Übereinkommen tja ist nee Blöde Sache und zeigt auch sicherlich die Charakterliche Einstellung eines Verkäufers wie auch Käufers, nur da kann ja ebay nix dafür.
Das ist meine Meinung zu diesem Thema. Ist nicht ganz zum obigen Problem eine Hilfestellung, aber ich lese immer eBay eBay ist Schuld. Nein der Betrügerische Verkäufer Ist schuld der einen Käufer der sich Betrügen lassen möchte (denn ansonsten hätte er vor Ende der Auktion nachgefragt und wenn er keine Antwort bekommt, na gut dann Biete ich nicht, oder ist das unbedinngt haben wollen größer als der normale Hausverstand ??) über den Tisch zieht.
Mit freundlichen Grüßen.
sammlermax -
Zitat
Original von sammlermax
Ebay ist eine Plattform, so wie ein Tisch am Flohmarkt, ich kann ja auch nicht den Flohmarkt-Platz Vermieter ankreiden weil der Verkäufer hinter dem Tisch ein Gauner ist.
Mit freundlichen Grüßen.
sammlermaxhallo max,
der unterschied zwischen einen flohmarktveranstalter und ebay
ist ein ganz wesentlicher,
der flohmarktveranstalter wird sich über kurz oder lang von einem händler, bei dem sich die beschwerden häufen, trennen.genau das macht ebay nicht, weil sie nicht wollen, - oder nicht können, dafür reicht mein techn. verständniss nicht aus, dies zu beurteilen,
auf den punkt gebracht heißt das nichts anderes, als das
ebay ein "rechtsfreier raum " ist,
damit habe ich, speziell als deutscher so meine probleme,klaus
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Hallo Germaniafreund,
ich teile schon deine und auch andere ansichten zu ebay,bin aber trotzdem der meihnung ebay ist und bleibt ein virtueller Flohmarkttisch.
Das es natürlich für Verkäufer und auch Käufer mit Betrügerischer Absicht etwas leichter gemacht wird als wie auf einem realen Flohmarkt (aber auch da gibt es Schlupflöcher) zeigt die Charakterliche Einstellung der obrigen ebayer. -
bei ebay.
Anfang Dez. 07 habe ich 2 Artikel von einem Verkäufer sehr günstig ersteigert.
Der Mensch gibt aber seine Bankverbindung oder Zahlungsmöglichkeiten nicht bekannt, trotz meiner mehrmaligen Nachfrage.
Nun lass ich es.
Es ist davon auszugehen, dass der Mensch die beiden Artikel zu dem lächerlichen Preis nicht hergeben will.
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In einem anderen Fall wurde ein Artikel nicht versteigert und so hab ich den Verkäufer gefragt, ob ich diesen etwas günstiger haben kann. Er war damit einverstanden und ich überwies ihm die paar €.
Geliefert hat der aber nicht.
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MfG
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..also ist doch ganz einfach, ruf bei Ebay an, erklär ihnen den Sachverhalt, bis du Unstimmigkeiten melden kannst vergeht fast ein Monat, ich hab schon etliches bei Ebay reklamiert und immer wurde mir weitergeholfen, einmal haben sie mich angeschrieben weil ich ein Mitglied nicht bewertet hab, dann hab ich ihnen gesagt ich bin mit der Auswertung der Marken noch nicht fertig, erst dann bewerte ich und dass kann noch Monate dauern, oder wünschen sie dass ich negativ bewerte, den beim Überfliegen der Marken war ich nur enttäuscht von der Ware, dass haben sie dem Mitglied mitgeteilt und seitdem habe ich Ruhe vor diesem Mitglied umgekehrt gehts also auch.
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