Wenn es um eine größere Summe geht, würde ich einen Rechtsanwalt einschalten. Ich bin selber Käufer und Verkäufer bei ebay mit über 1400 Bewertungspunktern. Auch ich habe schon schlechte Erfahrungen gemacht. Doch zahle ich, da ich viel in den USA kaufe, immer mit PayPal, damit ich auf der sicheren Seite bin. Erst kürzlich habe ich eine nicht angekommene Sendung von ebay ersetzt bekommen, weil ich mit PayPal bezahlt habe. Darum kann ich das nur weiter empfehlen.
Ärger mit Verkäufer
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Zitat
Original von Brigadier
..also ist doch ganz einfach, ruf bei Ebay an, erklär ihnen den Sachverhalt, bis du Unstimmigkeiten melden kannst vergeht fast ein Monat, ich hab schon etliches bei Ebay reklamiert und immer wurde mir weitergeholfen, einmal haben sie mich angeschrieben weil ich ein Mitglied nicht bewertet hab, dann hab ich ihnen gesagt ich bin mit der Auswertung der Marken noch nicht fertig, erst dann bewerte ich und dass kann noch Monate dauern, oder wünschen sie dass ich negativ bewerte, den beim Überfliegen der Marken war ich nur enttäuscht von der Ware, dass haben sie dem Mitglied mitgeteilt und seitdem habe ich Ruhe vor diesem Mitglied umgekehrt gehts also auch.brigitte, gib mir mal die nummer von ebay, wo auch einer rangeht,
und man sich nicht stundenlang durch irgendwelche menüs wursteln muss,klaus
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Mal ne Frage an die Rechtsexperten:
Bei eBay einen Brief für 5 Euro gekauft. Dazu 4 Euro für versicherten Versand überwiesen.
3 Wochen tat sich nichts. Angefragt, was denn los sei.
Antwort: ist schon lange an sie abgesandt worden.
Rückfrage: Bitte die Posteinlieferungsnummer mitteilen.
Anwort: Versehentlich ohne Einschreibung versandt worden.Was stünde mir rechtlich zu?
9 Euro tatsächlich bezahlte Kosten, 25 Euro für ein nicht existierendes Einschreiben, das ich aber bezahlt habe, oder etwa den wahren Wert i. H. v. 50 Euro?
Gruss von bayern klassisch
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@Bayern Klassisch
Wenn der VK sich nicht an die getroffene Vereinbarung gehalten hat, hat er den Verlust gutzumachen.
Versandart Einschreiben ist anscheinend von ihm gewährt/angeboten.
Gier frißt Hirn und er, der VK kassiert die extra paar Euronen, um sein Gewinn aufzupolstern.In diesem Fall hat er, wie bereits gesagt, für den Verlust zu haften.
Da alles per Email gelaufen ist, ist es leicht die erbetene Versandart zu beweisen. Er hat für den tatsächlichen Verlust zu haften, erst mit Einschaltung eines Rechtanwalts kann eine grössere Summe gefordert werden, allerdings ist diese auch in Hohe begrenzt. Pauschale zzgl. entstandene Kosten.
mfG
Nigel
PS Ich hab nen Draht direkt zum Old Bailey Gerichtskammer.
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Hallo zusammen,
Die Reonanz ist ja recht groß.Wie ich es so rauslese ist von ebay
nichts groß zu erwarten. Da hilft nur noch ein Anwalt.Bin eben bloß angefressen warum der Verkäufer, Kann ja den Namen
nennen (beyerline, gewerblicher Verkäufer) bei mir so ein Theater
macht. er hat durchweg gute Bewertungen und alle sind glücklich
und zufieden.Ich werde dann doch noch eine Mail schicken, abwarten und inzwischen
einen Anwalt suchen
Immerhin geht es um 86 € -
Zitat
Original von kauli
Hallo zusammen,
Die Reonanz ist ja recht groß.Wie ich es so rauslese ist von ebay
nichts groß zu erwarten. Da hilft nur noch ein Anwalt.Bin eben bloß angefressen warum der Verkäufer, Kann ja den Namen
nennen (beyerline, gewerblicher Verkäufer) bei mir so ein Theater
macht. er hat durchweg gute Bewertungen und alle sind glücklich
und zufieden.Ich werde dann doch noch eine Mail schicken, abwarten und inzwischen
einen Anwalt suchen
Immerhin geht es um 86 €Ja, der Brief vom Anwalt kostet dann ja auch nur € 70,00 mit Beratung. Das Geld kannst Du auch sparen - ärgere Dich eben mal und werf schlechten Geld nicht noch gutes Geld hinterher!!
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kauli
wenn ich den Namen des Verkäufers höre, kriege ich so'n Hals! Einer, bei dem ich noch nie etwas gekauft habe, und auch nie kaufen werde!!!
Bei Wunsch, Näheres per PN.Gruß carolinus
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Hallo kauli,
ich lese da gerade etwas wichtiges: GEWERBLICHER Verkäufer !
Jetzt bist du "fein raus"
Er MUß dir einen Abliefernachweis erbringen, kann er das nicht, MUß er dir umgehend das Geld oder eine Ersatzlieferung zukommen lassen.
Tut er das nicht, spar dir den Gang zum Anwalt, mach Ausdrucke von deinem E-Mailverkerhr und geh zur nächsten Polizeiwache und mach eine Anzeige. (kannst auch vorher bei der Verbraucherzentrale mal anrufen, was diese dir raten!)Ein "Problem" wird es erst, wenn dein eBay-Konto auch gewerblich ist ... das ist dann ein Thema für sich
Viele Grüße
Swen -
Zitat
Original von Lumpus2000
Hallo kauli,ich lese da gerade etwas wichtiges: GEWERBLICHER Verkäufer !
Jetzt bist du "fein raus"
Er hat den Gefahrenübergang beim Transport sogar korrekt in seinen AGBs stehen. Kannst Ihn ja mal Fragen, ob er seine eigenen AGBs kennt.
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Wenn er dich hängen lässt kannst du es ihm ja auch heimzahlen.
Du hast doch sicher verteilt in Deutschland 10 Personen die sich nen Ebay Acc machen können oder einen haben die eine neg. verkraften können.
Der kann aber seine Laden dicht machen wenn er "nur noch" negative Bewertungen bekommt.
Also ich mach mit.
Aber Spaß mal an die Seite.
86 Euro sind ne Menge Geld für Nichts. Und wenns ein Euro ist. Es geht auch ums Prinzip.
Also ich würd mir das auch nicht gefallen lassen.
mfg
ebo -
Zitat
Original von ebo
Wenn er dich hängen lässt kannst du es ihm ja auch heimzahlen.Du hast doch sicher verteilt in Deutschland 10 Personen die sich nen Ebay Acc machen können oder einen haben die eine neg. verkraften können.
Der kann aber seine Laden dicht machen wenn er "nur noch" negative Bewertungen bekommt.
Also ich mach mit.
Aber Spaß mal an die Seite.
86 Euro sind ne Menge Geld für Nichts. Und wenns ein Euro ist. Es geht auch ums Prinzip.
Also ich würd mir das auch nicht gefallen lassen.
mfg
eboAlso auch wenn es "nur" Spaß sein sollte, kann daraus Ernst werden. Und wenn Ernst erst einmal groß ist versteht er bestimmt keinen Spaß mehr.....
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Ich bin zwar noch nie so richtig reingefallen aber ein paar Problemchen gab es schon hin und wieder.
Grundsätzlich sollte die Kommunikation per Email nur über ebay erfolgen.
Der Zugang über andere Programme und Provider abgesandter Emails kann nicht bewiesen werden!
Vorzuziehen ist deshalb Fax und Einschreibebrief in seinen verschiedenen Formen.Grundsätzlich reale Fristen setzen. Werden diese nicht eingehalten sollte man nicht zimperlich sein und zu Rechtsmitteln greifen.
Dabei sollte man wissen, dass man auch als Privatperson Mahnbescheide einsetzen kann.
Ich habe kurz vor der Verjährung z.B. Ende Dez. 2007 noch einen beim Amtsgericht abgegeben. Dabei ging es darum, dass ich einen Artikel mit einem Warenwert weit über 40 € fristgerecht zurückgeschickt habe und für die Erstattung des Kaufpreises zzgl. aller Versandkosten eine Frist gesetzt hatte. Erstattet wurden mir nur Kaufpreis und Rücksendekosten aber nicht die früheren Zusendekosten. Das steht mir aber zu bei Warenwert über 40 € zu.
Für diese nicht erstatteten 8 € muss der Verkäufer nun 23 € Gerichtskosten + 8 € Hauptforderung + 9 € Nebenforderung bezahlen, also 40 €.
Nun könnte mancher sagen ich sei kleinlich und hätte es bewenden lassen können. Ja warum denn? Auf diese Tour reisen doch viele. Seht Euch doch mal manche Powerseller mit zigtausend Bewertungen an. Wenn da jeder wegen Klekkerkram auf 3, 5, 8, oder 10 € verzichtet, sind das Beträge von Zigtausend Euro, die die so nebenbei einbehalten wofür andere ein paar Jahre arbeiten müssen.
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die sollte man auch bei der Hand haben:
Sie werden am Telefon nach Ihrer Kundenservice-ID und Telefon-PIN gefragt.
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Hallo kauli,
ich habe mit PayPal gute Erfahrungen gemacht und auch schon bei offensichtlichen Betrügern mein Geld zurück erhalten.
Du musst über PayPal einen nicht erhaltenen Artikel melden.
Der Verkäufer muss den Nachweis erbringen, die Sendung abgeschickt zu haben. Bei Einschreiben ist das doch einfach.
Den Schriftverkehr übernimmt teilweise PayPal. Postalische Recherchen brauchte ich bisher nie in Anspruch zu nehmen.
Ich bekam in bisher 2 Fällen stets nach einigen Wochen von PayPal mein Geld zurück.
Vielleicht hatte ich einfach nur Glück! Aber ich kann nichts negatives sagen.
Mit freundlichen Sammlergrüssen!
RabaulMitglied der
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In meinem Fall mit Paypal habe ich als Verkäufer den Versand per Einschreiben bewiesen. Ein Nachforschungantrag ergab, der Brief sei ausgehändigt, also seitens der Post wars aus und vorbei. Trotz dieser Beweise hat Paypal dem Käufer sein Geld erstattet. Marken weg, Geld weg, hinzu noch Gebühren habe ich zzgl. den Verlust doch zahlen mussen.
In seinem ersten Schreiben beschwerte er sich, da die Sendung mit Zollgebühren belegt war, bei Ebay und Paypal meldet er nachher den Verlust des Briefes an. Wie gesagt der Brief ist nachweislich ausgehändigt worden. Paypal hat das total verachtet
Seitdem verkaufe ich garnichts nach Südamerika, habe zu oft Schwierigkeiten damit gehabt.
mfG
Nigel
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Ich suche mir nur noch Anbieter im Umkreis von 200 km aus, dann hole ich selber ab.
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Da kann man nur sagen- Glück gehabt.
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Achtung: Das ist die Support-Nummer für Österreich, nicht die für Deutschland --> . Vielleicht kommt man deshalb dort einfacher durch.
Gruß
Uli -
Zitat
Original von SammlerBernd
Ich suche mir nur noch Anbieter im Umkreis von 200 km aus, dann hole ich selber ab.Das ist doch ein Scherz, kannst Du den am 1. April nochmal bringen?:D
Grüßle
lickle
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Zitat
Original von lickle
Das ist doch ein Scherz, kannst Du den am 1. April nochmal bringen?:D
Grüßle
lickle
hallo bernd, nichts für ungut, wie teuer werden den dann die marken, wenn du mit deinem 15 liter auto fährst ?
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