Im Katalog der Deutschen firmenlochungen steht dazu:,,Durch den spekulativen Missbrauch des Lochens von Postwertzeichen bei Ausstellungen und insbesondere zur Finanzierung nicht-philatelistischer Projekte wurde das Durchlochen von Postwertzeichen ab 1. Januar 1966 mit
dem Amtsblatt 31 vom 30.03.1965 in der Bundesrepublik Deutschland verboten."
Grüße
Moritz