In so fern ich es weis, lauteten die Vorschriften," Die Briefe sind in die Maschine so anzubringen, dass Marken nicht unentwertet bleiben.
Schauen Sie mal auf die Belege, da ist es nur in dem einen Fall möglich die Abstempelung am Kopfrand anzubringen, die anderen zwei Belege liegt die Steuermarke oben oder unten der Freimarke.
mfg
Nigel