Hallo Zusammen
Hallo Jørgen
in der preussischen Postverordnung gültig ab 01.01.1825 ist die Teilung der Procuragebühr enthalten. Ich habe oben nochmal korrigiert, da richtigerweise je angefangenen 1/2 Thaler 1 Sgr Procura anfielen. Dies galt bis 10 Thaler.
Bei Summen über 10 Thaler kam je angefangenen halben Thaler 1/2 Sgr zur Anwendung. Diese Regelung galt bis 31.12.1860.
Die Ausnahme hiervon war ab 01.07.1852 für Postvorschüsse unter 5 Sgr, da entfiel das Procura.
Neben der Procuragebühr war die Beförderungsgebühr zu entrichten. Bei reinen Briefen die Brieftaxe, bei Paketen entsprechend danach.
Auch gab es anfangs das sogenannte Postgeld. Dies ist nichts anderes, als wenn das Geld "bar" versendet worden wäre. Im übertragenden Sinne ist es also eine Werttaxe.
Mit freundlichem Sammlergruss
Ulf