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Rechtsfrage: Hakenkreuz in der Philatelie

  • tomm2015
  • 1. März 2021 um 08:12
  • jamaica
    aktives Mitglied
    Beiträge
    268
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    24. März 1958 (67)
    • 6. Mai 2021 um 13:57
    • #41

    Hallo,

    ich habe die Diskusion verfolgt und habe mir §86 (3) mal angeschaut.


    (3) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

    Ich als Philatelist, betreibe schon "Forschung" im Sinne dieses §.

    Deshalb sehe ich darin auch kein Problem.

    Ich befasse mich hauptsächlich mit Zensurpost und hoffe das es nicht so ausufert wie auf diesem Bild, welches ich bei einem Angebot bei eBay gefunden habe. Ich hätte an dem Beleg Interesse, aber ?!!!

    LG


    [Blockierte Grafik: https://ak-philashop.de/bilder222/rr7274a.JPG]

    Gruß

    Marcus

  • kartenhai
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    28.815
    Geschlecht
    Männlich
    • 6. Mai 2021 um 14:04
    • #42

    Ist fast so, wie wenn der Verkäufer nur die Rückseite einer Briefmarke bei Ebay einstellt. Da werden sich die Angebote wohl in Grenzen halten. :S

    Gruß kartenhai

  • tomm2015
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    860
    • 6. Mai 2021 um 14:50
    • #43
    Zitat von jamaica

    Ich als Philatelist, betreibe schon "Forschung" im Sinne dieses §.

    Deshalb sehe ich darin auch kein Problem.

    Und das ist der Haken am Kreuz oder am Schnurrbartträger ... Händler betreiben nun mal keine Forschung, sondern machen im Prinzip durch die Veröffentlichung Werbung für ihr Produkt, was dann wiederum strafbar ist.

    Hier im Forum dürfte es eigentlich kein Problem sein, da wir uns alle - ohne jedwedes monetäres Interesse - an alten Marken und Belegen zum Zwecke der Forschung erfreuen.

  • jamaica
    aktives Mitglied
    Beiträge
    268
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    24. März 1958 (67)
    • 6. Mai 2021 um 15:49
    • #44
    Zitat von tomm2015

    Händler betreiben nun mal keine Forschung, sondern machen im Prinzip durch die Veröffentlichung Werbung für ihr Produkt, was dann wiederum strafbar ist.

    Dann stellt sich die Frage, was ist eine Briefmarken oder ein Beleg?

    (2) 1Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. 2Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

    Ich finde das eine Briefmarke oder ein Philatelistischer Beleg nicht darunter fällt und für mich ein Zeitgeschichtliches Dokument darstellt welches ich auch mit dementsprechenden Bildern Anbieten dürfte. :/

    Gruß

    Marcus

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